Polnische Pflegekräfte - Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet eine sog. "24 Stunden-Betreuung"?


Durch eine sog. "24 Stunden-Betreuung" kann ein Pflegebedürftiger in seinem bisherigen Zuhause wohnen bleiben, obwohl er alleine nicht mehr zurecht kommt. Eine Betreuerin bzw. ein Betreuer zieht zu dem Pflegebedürftigen, übernimmt die notwendige Versorgung und kann ihm bei Bedarf helfen. 

Selbstverständlich können die Betreuer aber auch nicht 7/24 Stunden arbeiten. Normalerweise soll die Arbeitszeit 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Wichtig ist, dass auch die Bedürfnisse der Betreuungskraft durch eine gut abgestimmte Freizeitregelung beachtet werden.

 


Ist auch eine vorübergehende sog. "24 Stunden-Betreuung" möglich?

Natürlich ist es auch möglich, eine häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte auch für einen kürzeren Zeitraum zu vereinbaren. So kann dieses Modell - beispielsweise nach einem Krankenhaus-Aufenthalt oder einer Reha - den Übergang in den gewohnten Alltag erleichtern.

 

Ebenso kann eine sog. "24 Stunden Betreuung" einspringen, wenn ein pflegender Angehöriger durch eine eigene Erkrankung oder eine Kur ausfällt.

Bei diesen befristeten Einsätzen kann der Pflegebedürftige die Vorzüge einer häuslichen Betreuung durch polnische Pflegekräfte für den Fall einer dauerhaften Verschlechterung testen.

 


Was kann ich dafür tun, dass das Modell bei uns funktioniert?

Die Betreuungskräfte sind für ihren Einsatz hoch motiviert. Sie verlassen aber ihre eigene Familie und ihr eigenes Zuhause, um in einer fremden Umgebung mit fremden Menschen zusammen zu leben. Als Angehöriger können Sie diesen Schritt erleichtern, indem Sie die Betreuungskraft freundlich und verständnisvoll aufnehmen und ihr Respekt und Anerkennung  entgegenbringen.

Bedenken Sie bitte, dass die ankommende Pflegekraft eine sehr lange, anstrengende Reise hinter sich hat und nicht direkt voll einsatzfähig ist. Der Tagesablauf wird sich dann bald einspielen.

Die abgesprochenen Freizeitregelungen müssen eingehalten werden, damit die Betreuungskraft wieder Kraft tanken kann.

 


Welche Aufgaben können die Betreuungskräfte übernehmen?

  • Grundpflege, wie Hilfe bei der Körperhygiene, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, bei der Medikamenteneinnahme
  • Hilfe bei der Mobilität, wie Aufstehen, Gehen, Setzen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung, wie Einkaufen, Kochen, Waschen und Bügeln, Wohnung reinigen, Zimmerpflanzenpflege
  • Individuelle soziale Betreuung, wie Tagesablauf gestalten, Freizeitgestaltung nach Wunsch, z. B. gemeinsam Spazierengehen, Spielen, Fernsehen oder Fotos ansehen
  • auf Wunsch Begleitung z. B. zum Arzt oder Frisör
Neben der Grundpflege können die polnischen Betreuer im Rahmen der sog. 24 Stunden-Betreuung auch die Hauswirtschaft übernehmen.
Hauswirtschaft durch polnische Pflegekräfte (Foto: © goodluz)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Welche Aufgaben können die Betreuungskräfte nicht übernehmen?

Medizinische Behandlungspflege, z. B. das Anlegen eines Verbandes, darf nicht übernommen werden, selbst wenn die polnische Betreuungskraft Krankenschwester ist. Das polnische Diplom ist in Deutschland nicht anerkannt.

Für die Behandlungspflege bietet sich eine Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst an, dessen Leistungen vom Arzt verschrieben werden können und dann von der Krankenkasse übernommen werden.

 


Warum soll ich einen Vermittler beauftragen?

Natürlich könnten Sie eine Betreuungskraft selber einstellen. Dabei entsteht jedoch - wenn Sie es legal machen wollen - ein größerer bürokratischer Aufwand. Sie werden plötzlich Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Pflichten und entsprechendem bürokratischen Aufwand. Außerdem benötigen Sie sehr viel mehr Zeit, bis die Betreuungskraft anfangen kann. Und diese Zeit ist bei vielen Pflegesituationen nicht vorhanden - eine schnelle, unbürokratische Lösung muss gefunden werden!

 

Außerdem haben Sie durch die Zusammenarbeit mit uns die Sicherheit, immer eine Betreuungskraft zu bekommen, wenn die bisherige Heimaturlaub machen möchte oder krank wird.

 

Sie profitieren von unserer Erfahrung und der Erfahrung unserer polnischen Kooperationspartner.

 

Wir beraten Sie nicht nur umfassend in Ihrer spezifischen Pflegesituation, sondern suchen für Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer, die bzw. der möglichst genau zu Ihrem Bedarf und Ihren Vorstellungen passt.  Wir übernehmen für Sie die Organisation und Koordination mit dem polnischen Dienstleister.  Das bedeutet natürlich auch, dass wir Ihnen auch bei möglichen Problemen immer zur Verfügung stehen.

 


Wie lange dauert es, bis eine polnische Pflegekraft als sog. "24 Stunden Betreuerin" anfangen kann?

Bei älteren Menschen ist zwar häufig schon zu ahnen, dass sie sich irgendwann nicht mehr alleine versorgen können. Doch weigern Senioren sich meist, Hilfen zu akzeptieren, wenn es ihnen noch irgendwie vermeidbar erscheint. Auch die Angehörigen leben lange in der Hoffnung, dass es noch irgendwie funktioniert.

 

Dann plötzlich bricht aber eine akute Notsituation über alle Beteiligten hinein, sei es durch eine plötzliche Verschlechterung, einen Sturz, einen Krankenhausaufenthalt oder ähnliches. Eine zuverlässige Lösung muss kurzfristig gefunden werden.

 

Durch unsere Vermittlung kann eine Betreuungskraft oft innerhalb von einer Woche oder sogar noch deutlich schneller die Versorgung übernehmen. Diese Zeit lässt sich meistens noch durch eine Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes, durch eine Kurzzeitpflege oder die Angehörigen selber überbrücken.

 


Wie gut sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?

Es gibt Betreuungskräfte mit guten bis sehr guten Deutsch-Kenntnissen ebenso wie Betreuungskräfte mit mittleren oder geringen Deutsch-Kenntnissen. Der Preis für die Betreuung hängt auch davon ab, wie gut die Betreuungskraft Deutsch sprechen soll.

Häufig ist es möglich, dass Sie im Vorfeld mit der ausgewählten Betreuungskraft telefonieren. So können Sie sich selber ein Urteil über die jeweiligen Deutsch-Kenntnisse bilden.

 


Welche Rahmenbedingungen gelten für die Unterbringung der Betreuungs-/Pflegekraft?

Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer zum Schlafen und als Rückzugsmöglichkeit. Dieses muss mindestens mit Bett, Kleiderschrank und Tisch ausgestattet sein und über ein Fenster verfügen. Die Mitbenutzung des Bades und der Küche muss möglich sein. Den meisten Betreuungskräften ist ein Internet-Zugang wichtig.

 

Kost und Logis sind frei.

 

Die Betreuungskräfte können selbstverständlich nicht 7/24 Stunden arbeiten. Sie unterliegen einer 40 Stunden-Arbeitswoche.

 

Zur Regenerierung benötigt die Betreuungskraft unbedingt ausreichend Freizeit zur eigenen Verfügung. In dieser Zeit muss sie die Verantwortung komplett abgeben können. Normalerweise wird ein freier Tag pro Woche oder zwei freie Nachmittage bzw. täglich mindestens zwei Stunden Freizeit zwischen der Familie und der Betreuerin abgestimmt. 

 


Wie lange bleiben die polnischen Betreuungskräfte in Deutschland?

Die meisten Pflegekräfte bleiben 6 Wochen bis 2 Monate bei einem Pflegebedürftigen. Dann kehren sie zu ihren Familien in ihre Heimat zurück. Da die sog. "24 Stunden-Betreuung" eine sehr verantwortungsvolle, anstrengende und häufig auch nervlich belastende Aufgabe ist, brauchen die Betreuungskräfte nach der Phase der intensiven Betreuung eines Pflegebedürftigen auch eine Phase der Entspannung bei ihren polnischen Familien. Nach einem Heimaturlaub können die Pflegekräfte dann wieder mit frischer Energie ihrer verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen.

 

Manche Pflegekräfte haben aber auch keine familiäre Bindung in Polen und bleiben gerne länger, wenn die Arbeitsbedingungen angenehm sind.

 


Was passiert, wenn die Chemie zwischen Pflegebedürftigem und Betreuungskraft nicht stimmt?

Sollte die Chemie nicht stimmen, können wir uns um einen kurzfristigen Austausch kümmern.

Die polnischen Betreuungskräfte sind aber für ihre freundliche, geduldige Art bekannt. Deshalb kommt es äußerst selten vor, dass zwischenmenschliche Probleme auftreten. Natürlich kann es aber – insbesondere bei vorliegender Demenz – ein paar Tage dauern, bis sich die Situation eingespielt hat.

 


Was passiert, wenn die Betreuungskraft erkrankt?

Die polnischen Betreuungskräfte sind über ihren polnischen Arbeitgeber krankenversichert und haben eine Europäische Versicherungskarte. Mit dieser Versicherungskarte können sich die Betreuer in Deutschland ärztlich behandeln lassen.

Sollte die Betreuungskraft ernsthaft erkranken oder aus anderen Gründen ausfallen, wird der polnische Dienstleister kurzfristig Ersatz schicken.

 


Wie erfolgt der Wechsel der Betreuungskräfte?

Gegen Ende des Aufenthaltes einer Betreuungskraft klären wir als Vermittler mit Ihnen, ob sich Ihr Bedarf verändert hat. Vielleicht haben Sie ja auch besondere Wünsche an die nächste Betreuungskraft.

 

Auf der Basis Ihrer Informationen suchen wir für Sie wieder mögliche polnische Pflegekräfte. Sie erhalten von uns Vorschläge, aus denen Sie auswählen können.

 

Üblicherweise werden die Reisezeiten der Betreuer so abgestimmt, dass die bisherige und die neue Kraft einen Tag gemeinsam beim Pflegebedürftigen sind. Dadurch wird ein reibungsloser Übergang ermöglicht. Die bisherige Betreuungskraft informiert ihre Ablösung über den Tagesablauf, über Besonderheiten, Vorlieben und alles andere Wichtige. Dann ist die neue Betreuerin gut gerüstet für ihre Aufgabe. Je nach Krankheitsbild des Pflegebedürftigen kann es ein paar Tage dauern, bis die neue Betreuerin angenommen wird.

 

Wenn alle Beteiligten es möchten, kann die Betreuerin nach ihrem Heimaturlaub wieder zu dem Pflegebedürftigen zurückkehren.

 


Wer sind die Vertragspartner?

Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit einem unserer polnischen Kooperationspartner und einen Vermittlungsvertrag mit uns ab. Sie schließen keinen Vertrag unmittelbar mit der Betreuungskraft ab. Somit werden Sie nicht Arbeitgeber, sondern nur Auftraggeber.

 


Wer übernimmt die Reisekosten?

Wir arbeiten mit transparenten Preisen. Deshalb zahlt bei uns der Kunde die anfallenden Reisekosten, zwischen 150 € und 180 € für Hin- und Rückfahrt einer Pflegekraft. In besonderen Fällen können die Reisekosten erhöht sein.

 

Es gibt zwar Anbieter, die damit werben, dass Sie keine Reisekosten zahlen würden. Natürlich entstehen trotzdem Reisekosten, die dann jedoch aus den Gebühren für die Betreuungskraft abgegolten werden müssen. Bei uns gibt es diese versteckten Kosten nicht. Sie zahlen die Kosten, die tatsächlich durch die Fahrten entstehen. 

 


Wie sind die Kündigungsmöglichkeiten?

Der Vertrag mit dem polnischen Dienstleister wird meistens für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist durch Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen möglich.

 


Übernimmt die Pflegekasse oder die Krankenkasse Kosten für die sog. "24 Stunden-Betreuung"?

Eine direkte Abrechnung als Pflegesachleistung ist in Deutschland leider nicht vorgesehen. Sie können aber das pflegestufenabhängige Pflegegeld für die Betreuungsleistungen verwenden. Nähere Informationen siehe auch Finanzierung der Pflegekosten bei sog. 24 Stunden Betreuung.


 


Wie lange arbeitet die Betreuungskraft im Rahmen einer sog. "24 Stunden Betreuung" tatsächlich?

Natürlich kann und darf die sog. "24 Stunden Betreuerin" keine 24 Stunden am Tag arbeiten. 

Die Arbeitszeit sollte durchschnittlich 40 Stunden in der Woche nicht übersteigen. Ausreichend Rückzugsmöglichkeiten und Freizeit sind zwingend erforderlich.

 

 


Ist die sog. "24 Stunden Betreuung" Konkurrenz zum ambulanten Pflegedienst?

Nein, die sog. "24 Stunden Betreuung" stellt keine Konkurrenz zum ambulanten Pflegedienst dar. Vielmehr ist die häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte eine Ergänzung zur ambulanten Pflege. In vielen Fällen kann der pflegebedürftige Senior nur zuhause bleiben, wenn eine Betreuungskraft mit in den Haushalt einzieht. Eine sog. "24 Stunden Betreuung" bietet sich an, wenn auch mehrere Einsätze des Pflegedienstes pro Tag nicht mehr ausreichen bzw. die genauen Bedarfszeiten variieren.

 

Medizinische Pflegeleistungen, wie z. B. Verbandswechsel, darf die polnische Betreuungskraft ohnehin nicht durchführen. Diese sog. Behandlungspflege kann der Arzt aber verschreiben. Somit bietet sich je nach Krankheitsbild eine Kombination aus einer sog. "24 Stunden Betreuung" und einem ambulantem Pflegedienst an.