09.02.2017 18:44
Verbesserungen
Durch die Pflegereform wird die Leistung der Pflegeversicherung vor allem in folgenden Bereichen verbessert:
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden erhöht
- Demenzkranke Pflegebedürftige ohne körperliche Einschränkungen haben auch einen Anspruch auf Leistungen, z. B. Kurzzeitpflege oder teilstationäre Tagespflege
- Umbaumaßnahmen werden jetzt mit 4.000 € je Maßnahme bezuschusst (vorher 2.557 €), um die häusliche Pflege zu stärken
- keine Anrechung der Tagespflege auf die ambulanten Geld- und Sachleistungen
- Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € für jeden Pflegebedürftigen, unabhängig von eingeschränkter Alltagskompetenz. Diese Entlastungsleistungen können eingesetzt werden für Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Zusätzlich können bis zu 40 % der Mittel für ambulante Sachleistungen als weitere Entlastungsleistungen umgewidmet werden.
- Verhinderungspflege: jetzt 6 Wochen (statt 4); Anspruch auf 1.612 €, kann um die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets aufgestockt werden, also insgesamt bis zu 2.418 € jährlich.
- Kurzzeitpflege: bis zu 8 Wochen im Jahr
- Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage Auszeit vom Beruf
—————
Zurück