Pflegegeld
Pflegebedürftige, die nicht in einer stationären Einrichtung versorgt werden, sondern lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten und zu Hause betreut werden, haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Darüber können sie - ohne Nachweis - frei verfügen, es beispielsweise zur Finanzierung einer polnischen Pflegekraft oder Haushaltshilfe aus Polen verwenden.
Im Zuge der Pflegereform wurde auch das Pflegegeld deutlich erhöht - ein wesentlicher Beitrag dazu, eine häusliche 24 Stunden-Pflege und Betreuung für viele Pflegebedürftige finanziell zu ermöglichen.
Anspruch auf Pflegegeld nach § 37 SGB XI:
- Pflegegrad 1: 0 €
- Pflegegrad 2: 316 €
- Pflegegrad 3: 545 €
- Pflegegrad 4: 728 €
- Pflegegrad 5: 901 €
Das Pflegegeld kann auch mit der Pflegesachleistung als sogenannte Kombinationsleistung kombiniert werden. Auch bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen, wenn die vorgeschriebene halbjährliche (bei Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährliche (bei Pflegegrad 4 und 5) Beratung nach § 37 (3) SGB XI nicht in Anspruch genommen wird.
—————
Kontakt
R U N D U M SeniorenbetreuungDr. Michaela Hartwig
Am Finkenschlag 9
52078 Aachen
0241 95 29 862
0157 75 87 15 83
Info(at)Rundum- Seniorenbetreuung.de